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Geld für pflegende Angehörige: Wie setzt sich der Lohn zusammen?

2.3.2026

Woher stammt das Geld für den Lohn von pflegenden Angehörigen? Wie setzt sich der Lohn zusammen? Und was passiert mit dem Rest des Geldes, welches nicht direkt in den Lohn der pflegenden Angehörigen fliesst?

Statistische Säulen und Pie Chart vor einem rosa Hintergrund.

Immer wieder erreichen uns Kommentare, in welchen die Finanzierung der Angehörigenpflege angesprochen wird. Insbesondere die Differenz zwischen den von der Krankenkasse bezahlten Gelder für Pflegeleistungen und dem ausbezahlten Lohn an die pflegenden Angehörigen wird kritisch hinterfragt. Spitex-Organisationen, welche die Anstellung von pflegenden Angehörigen anbieten, erhalten unter anderem Gelder von der Krankenkasse, die in die Löhne der pflegenden Angehörigen fliessen. Der zurückbehaltene Restbetrag, der nicht an die pflegenden Angehörigen ausgezahlt wird, sorgt für Aufsehen.

Geldmacherei mit Krankenkassengeldern

"Ihr seid Abzocker und Schmarotzer - ihr sackt Krankenkassengelder ein und treibt die Krankenkassenprämien in die Höhe!" - Zitat

Wir wollen aufräumen mit diesem Mythos. In diesem Blogartikel erklären wir, woher das Geld für die Löhne der pflegenden Angehörigen kommt, wie sich die Beträge zusammensetzen und was hinter dem Vorwurf des “eingesackten” Geldes wirklich steckt.

Pflege zuhause ist eine anerkannte Leistung

Wenn jemand aufgrund von Krankheit oder Unfall Pflege braucht, hat er in der Schweiz Anspruch auf Unterstützung. Diese Pflege kann zu Hause stattfinden und unter bestimmten Voraussetzungen auch durch Angehörige erbracht werden, die bei einer Spitex angestellt sind. Der Bund befürwortet das Modell der Angehörigenpflege ausdrücklich, sofern Qualität, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllt werden. Daher gilt auch, dass ohne eine Anstellung bei einer Spitex-Organisation, die Arbeit von pflegenden Angehörigen nicht entlohnt werden kann, weil die Qualität und Wirtschaftlichkeit bei der Angehörigenpflege durch eine Spitex-Organisation kontrolliert werden muss. 

Das ist wichtig: Pflegende Angehörige arbeiten nicht „privat“ oder unkontrolliert. Sie sind offiziell angestellt, ihre Arbeit ist rechtlich abgesichert, sie sind sozialversichert und werden fachlich begleitet.

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Lohn für pflegende Angehörige: Die drei Säulen 

Die Frage „Woher kommt das Geld für den Lohn?“ lässt sich am einfachsten mit den drei Finanzierungsquellen erklären: Krankenkasse, Patientenbeteiligung und öffentliche Hand.

1. Die Krankenkasse

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt einen festen Beitrag für Grundpflegeleistungen. Dazu gehören zum Beispiel die Hilfe beim An- und Ausziehen, die Unterstützung beim Duschen, das Schneiden von Finger- und Zehennägel oder die Hilfe beim Toilettengang. 

Die Krankenkasse bezahlt dafür einen gesetzlich festgelegten Stundensatz von 52.60 Franken pro Stunde. Wichtig: Dieser Beitrag ist unabhängig davon, wer die Pflege erbringt – ob eine externe Pflegefachperson oder ein*e angestellte*r Angehörige*r.

Die Grundpflege ist somit eine anerkannte Leistung, die über das System der Krankenversicherung abgerechnet wird - unabhängig davon, ob sie von Angehörigen, von Spitex-Mitarbeitenden oder dem Personal in Pflegeheimen erbracht wird.

Ob die Bedingungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfüllt sind, ermitteln wir mit der Bedarfsabklärung

2. Die Patientenbeteiligung

Zusätzlich leistet die pflegebedürftige Person selbst einen Beitrag. Dieser Eigenanteil ist gesetzlich begrenzt und beträgt aktuell maximal 15.35 Franken pro Tag.

Dieses Geld fliesst nicht eins zu eins direkt in den Lohn der Angehörigen, sondern dient der Gesamtfinanzierung der Pflege. Die Beteiligung kann je nach Kanton leicht variieren.

3. Die Restfinanzierung von Kanton oder Gemeinde

Wenn der Beitrag der Krankenkasse und der Eigenanteil der pflegebedürftigen Person die tatsächlichen Kosten nicht decken, springt die öffentliche Hand ein. In der Regel übernimmt entweder der Kanton oder die Wohngemeinde den verbleibenden Betrag, die sogenannte Restfinanzierung.

Die Höhe dieser Restfinanzierung ist kantonal unterschiedlich. In einigen Kantonen ist die Restfinanzierung für Pflege durch Angehörige tiefer als wenn die Pflege von Spitex-Mitarbeitenden oder einem Pflegeheim erbracht wird, in anderen entfällt sie ganz.

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Gewinn? Versteckte Kosten!

Die Einnahmen der Spitex-Organisationen, welche die Anstellung von pflegenden Angehörigen anbieten, fliessen in verschiedene Behälter. 

  • Der durchschnittliche Bruttolohn von in der Schweiz angestellten pflegenden Angehörigen beträgt etwa 39.-* Franken pro Stunde.
     
  • Die Gesamtvergütung der Spitex pro Pflegestunde liegt im Schnitt bei 80.- Franken*, variiert jedoch je nach Kanton und Organisation.

Die Differenz von 41.- Franken zwischen dem Bruttolohn der pflegenden Angehörigen und der Gesamtvergütung der Spitexorganisation wird nicht einfach als Gewinn eingesteckt. Er deckt zusätzliche Kosten, die unabdingbar sind, damit die Pflege professionell und sicher abläuft.

Es ist richtig, dass der von der Krankenkasse übernommene Betrag nicht vollständig als Lohn an die pflegenden Angehörigen fliesst

Denn um für die Angehörigenpflege einen Lohn zu beziehen, muss die Person, welche die Pflegearbeit leistet, bei einer Spitex-Organisation angestellt sein. Privat kann die Arbeit nicht abgerechnet werden. Für die Spitex-Organisation, in diesem Falle also die Arbeitgeberin, entstehen im Zuge der Anstellung von pflegenden Angehörigen Kosten – denn die Anstellung von pflegenden Angehörigen bringt auch das Einhalten gesetzlicher Vorgaben wie die Qualitätssicherung und die Kontrolle der geleisteten Arbeit mit sich. Dies wiederum verursacht Kosten. Diese Kosten müssen gedeckt werden - und dies geschieht durch die Gesamtfinanzierung der Pflegearbeit. 

*Die Zahlen orientieren sich am Bericht des Bundesrates, “Pflegeleistungen von Angehörigen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung” vom 15. Oktober 2025.

Wofür die restlichen Mittel verwendet werden

Die Anstellung von pflegenden Angehörigen in der Schweiz wird vom Bund reguliert und es existieren gesetzliche Regelungen, wann eine Anstellung als pflegende*r Angehörige*r möglich ist. Zudem ist die Bedarfsabklärung, die Qualitätssicherung sowie die Kontrolle der von pflegenden Angehörigen geleisteten Arbeit durch die Spitex-Organisation zu erbringen. Dies verursacht Kosten in den Bereichen Versicherung, Administration, Personal und Verwaltung. 

Die verbleibende Differenz von ca. 41.- Franken pro Stunde geleisteter Pflegearbeit wird für genau diese Kosten, welche für die Spitex-Organisationen anfallen, aufgewendet. Dadurch wird die Entlohnung von pflegenden Angehörigen überhaupt möglich.

Die Spitex investiert die Mittel in:

  • Sozialversicherungen: AHV, IV, ALV, Unfallversicherung, berufliche Vorsorge:

Oft müssen pflegende Angehörige das Pensum ihres Jobs reduzieren, um für ihre Liebsten zu sorgen. Erfolgt die Pflege von Angehörigen unentgeltlich, führt die Reduktion des Pensums im ursprünglichen Job zu einem teilweisen Erwerbsausfall und dadurch zu verminderten Beiträgen in den genannten Versicherungen - und somit zu weniger Absicherung der eigenen Zukunft. Durch die Anstellung bei einer Spitex-Organisation, sind die pflegenden Angehörigen sozial abgesichert und erhalten dieselben Leistungen wie jede berufstätige Person in der Schweiz. 

  • Aus- und Weiterbildung: Kurse und Schulungen für pflegende Angehörige werden übernommen:

Das Aus- und Weiterbildungsangebot von Arana Care ist für pflegende Angehörige kostenlos. Auch der Pflegehelferkurs, welche pflegende Angehörige, die sich bei Arana Care anstellen lassen möchten, absolvieren müssen, ist kostenlos für die Teilnehmenden. Die Kosten dafür werden von Arana Care übernommen. 

  • Fachliche Begleitung und Überwachung: Pflegende Angehörige werden regelmässig begleitet, geschult und unterstützt:

Das schweizweit einzigartige Care Management von Arana Care begleitet die bei uns angestellten pflegenden Angehörigen kompetent und individuell. Auch das Entlastungsangebot gehört zum Angebot, welches unseren pflegenden Angehörigen zur Verfügung steht. Die Finanzierung erfolgt mit Geldern, welche aus der Differenz von 41.- Franken pro geleistete Stunde Pflegearbeit nach Abzug des Lohns für die oder den pflegende*n Angehörige*n entstehen. 

  • Qualitätssicherung und Dokumentation: Die Pflege muss gesetzlich dokumentiert und überprüft werden:

Auch hier entstehen Kosten, welche von Arana Care übernommen werden. Mitarbeitende von Arana Care stellen sicher, dass die geleistete Pflegearbeit den Vorgaben des Bundes sowie der zu gewährleistenden Qualität und Dokumentation gerecht wird. 

  • Verwaltung und Organisation: Einsatzplanung, Abrechnung, Infrastruktur:

Für die Koordination der Einsätze der Mitarbeitenden, die Abwicklung der Löhne, das Rechnungswesen, die Führung des Unternehmens, für die Miete der Büros, für Pflegematerial, Fahrzeuge und die IT-Infrastruktur sind Personal und finanzielle Mittel ebenso eine Voraussetzung. Diese Kostenpunkte werden ebenfalls mit den 41.- Franken Differenz finanziert - und diese Leistungen der Spitex-Organisationen sind notwendig, damit die Pflege professionell, sicher und gesetzeskonform erfolgt. 

Kontrolle und Aufsicht

Die Kantone überwachen, dass Spitex-Organisationen über qualifiziertes Fachpersonal verfügen, das pflegende Angehörige regelmässig begleitet. Werden Vorschriften nicht eingehalten, können Verwarnungen, Bussen oder sogar der Entzug der Zulassung erfolgen. Arana Care hat im Kontext zur Angehörigen-Begleitung das Care Management entwickelt und für notwendige Ausbildung den Pflegehelferkurs im Angebot.

Die Einhaltung der Vorschriften ist uns nicht nur auf professioneller und rechtlicher Ebene wichtig - wir positionieren uns klar für gemeinsame Standards und einen rechtlichen Rahmen im Bereich der Angehörigenpflege. Denn nur so kann sich das Versorgungsmodell der Angehörigenpflege zukunftsfähig, wirtschaftlich und qualitativ hochwertig etablieren.

Fazit: 

Die hohen Standards und Kontrollen im Bereich Anstellung von pflegenden Angehörigen lassen den Vorwurf, dass wir als private Spitex-Organisation “Geld in die eigene Tasche fliessen lassen” gar nicht zu.

Die als “eingesackten” Gelder betitelten Mittel werden in Wirklichkeit für die Qualitätssicherung und intern entstehenden Kosten verwendet. Denn: Werden die restlichen finanziellen Mittel nach Auszahlung der Löhne der pflegenden Angehörigen nicht in die genannten Bereiche wie Qualitätssicherung und Infrastruktur investiert, ist die Sicherung der Standards und somit das Überleben der Firma nicht möglich - und es gäbe keine bezahlten Angehörigenpflege mehr.