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Die Bedarfsabklärung bei pflegenden Angehörigen
12.12.2025
Bevor wir mit einer Anstellung von pflegenden Angehörigen starten, führen wir eine gründliche Bedarfsabklärung durch. So können wir genau einschätzen, welche Unterstützung die Angehörigen brauchen – und wie wir sie optimal entlasten können. Doch was bedeutet Bedarfsabklärung und wie läuft sie ab? In diesem Beitrag gehen wir den Prozess Schritt für Schritt durch.

Im durchschnitt dauert der Prozess von der Bedarfsabklärung bis zur Anstellung bei Arana Care 3 Tage.
1. Terminvereinbarung über das Front Desk
Der erste Schritt ist die Terminvereinbarung für ein 15-30 minütiges Erstgespräch Ihrerseits. Der Termin ist kostenlos und unverbindlich. Das Gespräch dient einem ersten Überblick: Welche Diagnosen liegen vor und welche Aufgaben in der Begleitung Ihres Angehörigen übernehmen Sie aktuell? Besonders wichtig sind die pflegerischen Tätigkeiten, die bereits erbracht werden - sei dies die Hilfe von Ihnen bei der Körperpflege, beim Duschen oder beim An- und Ausziehen. Mit den von Ihnen bereitgestellten Informationen kann direkt am Telefon geklärt werden, ob die Leistungen, die Sie erbringen, mit uns abgerechnet werden können. Unsere Mitarbeiter*innen gehen auf Sie und Ihre Anliegen ein und bringen Ihnen gerne den Ansatz von Arana Care und unsere Dienstleistung näher.
Wenn sich aus dem kostenlosen Erstgespräch ergibt, dass die Anforderungen für eine Anstellung als pflegende*r Angehörige*r bei Ihnen erfüllt sind, vereinbaren wir gemeinsam einen Termin mit einer unserer Care Manager*innen für eine Erstabklärung vor Ort bei Ihnen zuhause.
Das Care Management von Arana Care ist ein schweizweit einzigartiges Unterstützungsangebot, das Ihnen als pflegende*r Angehörige*r kostenfrei fachliche Begleitung und Entlastung bietet. Folgende Leistungen sind inkludiert:
- Qualitätssicherung und individuelle Pflegebegleitung.
- Fallspezifische Wissensvermittlung.
- Persönliche Belastung einschätzen und entlasten.
- Vorbereiten auf Notfälle.
- Professionelle Ausbildung in unserer Academy.

2. Erstabklärung vor Ort bei Ihnen zuhause
Die Erstabklärung dauert zwischen 60 und 90 Minuten. Bei diesem ersten Besuch bei Ihnen zuhause, besprechen wir gemeinsam Ihren Tagesablauf und die damit verbundenen Herausforderungen sowie Möglichkeiten, wie wir Sie bei der Angehörigenpflege unterstützen, entlasten und begleiten können. Eine detaillierte Bestandsaufnahme der Pflegemassnahmen, der Pflegeroutine und der Arbeitsumgebung sind ausschlaggebend, um uns ein umfassendes Bild Ihrer Situation machen zu können. Ihre Erwartungen zu verstehen und die Qualität der Pflege für Ihre Liebsten zu verbessern, liegt uns am Herzen.
Dazu haben wir eine eigene Checkliste entwickelt, die sicherstellt, dass wir keine Details übersehen. Ein weiterer wichtiger Teil der Erstabklärung bei Ihnen zuhause ist die Abklärung über die Finanzierungsmöglichkeiten:
- Welche Leistungen der Krankenkasse oder der Gemeinde sind bereits beantragt?
- Welche zusätzlichen Leistungen könnten noch beantragt werden, um die Angehörigen zu entlasten?
Besuche unsererseits bei Ihnen zuhause sind Bestandteil unserer Dienstleistung. Ein Besuch von mindestens 1x pro Monat ist gemäss Code of Conduct der Association Spitex Privée Suisse (ASPS) vorgeschrieben. Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass Sie bei der Arbeit, die Sie mit der Angehörigenpflege leisten, eine zuverlässige Begleitung haben und wir Ihnen Entlastung bieten können, wenn die Belastung überhand nimmt. Ihre Gesundheit, psychisch wie auch physisch, ist das Fundament dafür, dass ihr*e Angehörige*r möglichst lange zuhause bleiben kann! Zusätzlich zu den Besuchen bei Ihnen zuhause, finden mindestens zwei Telefonate pro Monat zwischen Ihnen und dem/der Care Manager*in statt.
Der individuelle Bedarf an Besuchen vor Ort variiert und wird individuell angepasst. Wir legen Wert auf eine umfassende, professionelle und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Begleitung!
Bietet eine Spitexorganisation diese monatlichen Besuche bei Ihnen zuhause nicht an, kann die Professionalität und Qualität ihrer Arbeit in Frage gestellt werden. Für die richtige Wahl Ihrer Spitex und worauf es dabei ankommt, haben wir in unserem Blogbeitrag “Angehörigenpflege: Auf diese 3 Punkte sollten Sie bei der Wahl Ihrer privaten Spitex achten” zusammengefasst.
3. Lohnangebot, Abrechnung und Finanzierung
Nachdem wir Ihre Situation erfasst und besprochen haben, folgen Abklärungen zu Ihrem individuellen Lohnangebot und der Finanzierung der erbrachten Pflegeleistungen. Hier kommt Arana Care als Arbeitgeberin ins Spiel: Seit 2019 dürfen Spitexorganisationen Angehörige für Ihre geleistete Arbeit in der Angehörigenpflege anstellen. Dabei werden die Leistungen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Restfinanzierung übernommen, sofern das Care Management sichergestellt wird.
Als eine der ersten Spitexorganisationen, welche die Betriebsbewilligung für die Anstellung von pflegenden Angehörigen erhalten hat, kann Arana Care Sie mit mehr als sechs Jahren Erfahrung in diesem Bereich beraten und unterstützen.
Nachdem wir gemeinsam Ihre Situation analysiert haben, erhalten Sie ein detailliertes Lohnangebot. Dieses enthält alle anfallenden Kosten, einschliesslich Ihres Gehalts (inkl. Sozialversicherungsbeiträge und Ferienzuschlag) als Pflegende*r Angehörige*r. Transparenz steht für uns ganz weit oben.
Die von Ihnen erbrachten Leistungen, sofern diese gänzlich von der Versicherung akzeptiert wurden, können wir mit der Krankenkasse direkt abrechnen. Die Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) regelt, welche Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden und somit von uns über diese abgerechnet werden können. Zu den verrechenbaren Leistungen gehören die KLV B (Behandlungspflege) und die KLV C (Grundpflege) Leistungen.

Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege? Und was gehört dazu?
- KLV C Leistungen: Grundpflege
Zur Grundpflege gehören die Hilfe beim An- und Ausziehen, beim Essen und Trinken, bei Bewegungsübungen, beim Zehen- und Fingernägel schneiden, oder beim Aufstehen und ins Bett gehen. Auch die Mund- und Körperpflege, die Hilfe beim Anziehen von Stützstrümpfen oder das Einbinden der Beine gehören zur Grundpflege. Bei psychischer Unterstützung gehören die Erarbeitung und Einübung einer angepassten Tagesstruktur, zielgerichtetes Training zur Gestaltung und Förderung sozialer Kontakte, Unterstützung beim Einsatz von Orientierungshilfen und Sicherheitsmassnahmen zu den KLV C Leistungen. Bei Leistungen, welche zur psychischen Unterstützung zählen, geht Arana Care eine Kooperation mit externen Fachpersonen oder Institutionen ein.
- KLV B Leistungen: Behandlungspflege
Nur Angehörige, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen, dürfen diese Leistungen erbringen. Zu diesen Ausbildungen zählen: Fachfrau/-mann Gesundheit, diplomierte Pflegefachpersonen HF und Medizinische Praxisassistent*innen. Medizinische Praxisassistent*innen müssen für die Grundpflege hingegen einen Kurs bei uns besuchen. Die Behandlungspflege bezieht sich, wie der Ausdruck bereits sagt, auf behandelnde Leistungen. Diese werden in der Regel ärztlich verschrieben. Dazu zählen das Messen des Blutdruckes oder des Pulses, die Behandlung von Wunden, Infusionen und Injektionen. Auch Blutzuckermessungen, das Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten oder die Unterstützung während Schmerztherapien gehören zur Behandlungspflege.
Die Begleitung bei Spaziergängen oder Unterhaltungs-Aktivitäten gehören weder zur Grund- noch zur Behandlungspflege und werden nicht von der Krankenkasse finanziert. Die klare Differenzierung zwischen Leistungen die abgerechnet werden können und solchen, die unentlohnt erbracht werden müssen, stellt die korrekte Abrechnung der erbrachten Leistungen, die Gleichstellung aller pflegenden Angehörigen und die effiziente Nutzung der vorhandenen Ressourcen sicher.
Natürlich müssen die geleisteten Arbeiten dokumentiert werden, um eine saubere Abrechnung zu gewährleisten. Als Grundlage hierfür nutzen wir den InterRAI- Leistungskatalog.
Der InterRAI-Leistungskatalog
Der InterRAI-Leistungskatalog ist ein EDV-basiertes, umfassendes Abklärungs- und Assessmentinstrument, um die Situation der Patientin oder des Patienten zuhause sowie das soziale Umfeld systematisch und standardisiert zu erfassen. Anhand des InterRAI Leistungskataloges kann ermittelt werden, für welche Pflegeleistungen Bedarf besteht. Die konkreten Leistungen werden dann anhand der Leistungen gemäss KLV abgerechnet - also zum Beispiel als KLV B oder KLV C Leistungen.
Der interRAI bestimmt, WAS die Pflege braucht – die KLV B- und C-Leistungen bestimmen, WIE diese Pflege abgerechnet wird.
Unser Ziel ist es, Sie als pflegende*n Angehörige*n fachlich, organisatorisch und finanziell bestmöglich zu unterstützen – damit Sie entlastet sind und die Betreuung zuhause langfristig gesichert bleibt.