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Altersheim: Kosten in der Schweiz
29.05.2026
Der Eintritt ins Altersheim bringt für viele Seniorinnen und Senioren sowie deren Angehörige grosse Veränderungen mit sich. Neben der emotionalen Umstellung stellt sich oft schnell eine weitere wichtige Frage: Wie lassen sich die Heimkosten überhaupt finanzieren? Denn die Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim in der Schweiz sind hoch und können schnell mehrere tausend Franken pro Monat betragen. Viele Betroffene sind deshalb verunsichert und wissen nicht, welche Leistungen von Krankenkasse, Ergänzungsleistungen oder der öffentlichen Hand übernommen werden.

Die Kosten, die beim Aufenthalt in einem Altersheim anfallen, werden in verschiedene Kategorien unterteilt. Für die verschiedenen Kategorien gelten verschiedene Bestimmungen betreffend Kostenübernahme und Finanzierungshilfen. Während ein Teil der Kosten automatisch über die Krankenkasse abgerechnet wird, muss für die Pflegefinanzierung teilweise der oder die Bewohnende aktiv werden. Für die Beantragung von Ergänzungsleistungen müssen immer die Betroffenen aktiv werden und einen Antrag stellen. Wir haben die wichtigsten Informationen zu den Kosten und der Finanzierung des Altersheims zusammengestellt.
Wer bezahlt das Altersheim?
Die Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim in der Schweiz sind hoch und steigen seit Jahren kontinuierlich an. Schnell entstehen monatliche Ausgaben von mehreren tausend Franken. Die tatsächlichen monatlichen Kosten unterscheiden sich je nach Kanton, Pflegebedarf und Einrichtung. Die Gesamtkosten setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen:

Kosten im Altersheim die Sie selbst zahlen:
- Unterkunft und Verpflegung (Pension): Diese Kosten decken unter anderem die Zimmermiete, die Heiz- und Stromkosten, die Reinigung, die Mahlzeiten und die Hauswartung. Für die Hotellerie-Kosten kommt der oder die Bewohner*in selbst auf. Die Kosten dafür betragen durchschnittlich pro Monat CHF 4’100.-.
- Betreuungskosten: Diese beinhalten Leistungen, welche vom Pflegepersonal erbracht werden und nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Dazu gehören z.B. Aktivierung oder soziale Tätigkeiten wie die Begleitung beim Spazierengehen oder Gespräche führen und das Zuhören. Die Betreuungskosten müssen von den Bewohnenden selbst getragen werden. Diese belaufen sich im Durchschnitt auf CHF 1’500.- pro Monat.
- Nebenkosten: Es können Nebenkosten verrechnet werden, die sich aus diversen Ausgaben zusammensetzen können.
Reicht das Einkommen aus AHV und Pensionskasse sowie das Vermögen nicht aus, um diese Kosten zu tragen, können Ergänzungsleistungen beantragt werden.
Pflegekosten werden mehrheitlich übernommen:
Pflegekosten beinhalten Leistungen, die vom Pflegepersonal erbracht und von der Krankenkasse übernommen werden. Dazu zählen z.B. die Körperpflege, die Hilfe beim An- und Ausziehen oder Essen und das Mobilisieren. Die Höhe der Pflegekosten hängt davon ab, wie viel Pflege die Person braucht. Grundsätzlich gilt: Je höher der Pflegebedarf, desto höher die Beteiligung der Krankenkasse. Dabei wird der Pflegebedarf in Pflegestufen eingeteilt und die Krankenkasse übernimmt CHF 9.60 pro Pflegestufe. Je höher die Pflegestufe, desto höher also die Beteiligung der Krankenkasse. Der Selbstbehalt bei den Pflegekosten beträgt schweizweit maximal CHF 23.- pro Tag. Die Pflegekosten, welche weder durch die Krankenkasse noch durch den Selbstbehalt gedeckt sind, müssen nach Bundesgesetz von der öffentlichen Hand finanziert werden und sind Sache der Kantone, respektive Gemeinden - je nach Wohnkanton liegt die Restfinanzierung der Pflegekosten bei der Wohngemeinde oder dem Kanton.
Ergänzungsleistungen im Altersheim:
Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Heimkosten zu decken, können Ergänzungsleistungen zur AHV beantragt werden. Die Ergänzungsleistungen spielen in der Schweiz eine zentrale Rolle bei der Finanzierung von Pflegeheimen.
Ergänzungsleistungen werden nicht automatisch ausbezahlt. Es muss bei der zuständigen kantonalen Stelle ein Gesuch gestellt werden!
Der Anspruch auf Ergänzungsleistungen hängt zum einen vom Einkommen durch die AHV und Pensionskasse sowie vom Vermögen ab. Zum anderen sind die Ausgaben von Relevanz, wobei es kantonal unterschiedlich geregelt ist, was als Ausgabe gezählt und akzeptiert wird. Für die Berechnung von Relevanz ist zudem, ob die Person zuhause oder im Heim lebt. Da die Berechnung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen kantonal unterschiedlich ist, kann keine pauschale Aussage gemacht werden, ab welchen Vermögens-, Einkommens- und Ausgaben-Beträgen ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht und wie hoch diese ausfallen könnten.
Es ist in jedem Fall lohnenswert, sich frühzeitig im eigenen Wohnkanton über den Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu informieren.
Seit Januar 2021, also seit der Reform zu den Ergänzungsleistungen, können die bezogenen Ergänzungsleistungen beim Ableben der beziehenden Person vom Nachlass abgezogen werden. Dies ist der Fall, wenn der Nachlass höher als CHF 40’000 ist und es müssen maximal die bezogenen Ergänzungsleistungen der letzten zehn Jahre zurückgezahlt werden. Bei Ehepaaren ist der überlebende Ehepartner nicht rückzahlungspflichtig, erst nach dessen Tod trifft die Rückerstattungspflicht dessen Erben.
Sozialhilfe
Wenn nach Erhalt von Ergänzungsleistungen die finanziellen Mittel noch immer nicht ausreichen, um die Kosten des Altersheims zu decken, kann Sozialhilfe beantragt werden. Dabei wird jeder Fall individuell behandelt und in gewissen Fällen auch geprüft, ob Unterstützungsmöglichkeiten innerhalb der Familie bestehen. In der Regel gilt aber, dass wer Ergänzungsleistungen erhält, nicht zusätzlich Sozialhilfe benötigt. Mehr zu Finanzierungsmöglichkeiten bei Krankheit, Unfall, Heim- oder Spitalaufenthalten finden Sie auch in unserem Blogbeitrag “Pflege, Unfall, Krankheit: Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es in der Schweiz?”.
Fazit
Die Kosten für das Wohnen im Altersheim sind hoch, der Aufwand bei den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten durchzublicken ebenfalls. Es ist lohnenswert, sich frühzeitig zu informieren über mögliche finanzielle Unterstützung wie Ergänzungsleistungen. Wir empfehlen daher, sich direkt beim Altersheim, bei der zuständigen kantonalen Stelle oder bei Anlaufstellen wie Pro Senectute zu informieren und beraten zu lassen. Auch eine frühzeitige Anmeldung kann je nach bevorzugtem Altersheim hilfreich sein - Wartelisten sind nicht selten.